Freitag, 7. Juli 2017

Wann hat wer Urlaub in der Firma?


Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben alle Mitarbeiter Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – und zwar grundsätzlich zunächst einmal alle gleichberechtigt. Für den allgemeinen Betriebsfrieden haben sich aber einige Regeln eingebürgert, die teilweise auch von den Gerichten bestätigt werden. Eine davon lautet: Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern haben bei der Urlaubsplanung in den Schulferien Vorrang vor Mitarbeitern ohne Kinder.

Regen Sie an, dass grundlegende Regeln im Unternehmen schriftlich in einem Urlaubsplan festgehalten werden, um Streitigkeiten in der Belegschaft von vornherein zu vermeiden. Ein Urlaubsplan ist eine Richtlinie, wonach der Urlaub während des gesamten Jahres oder während der Urlaubssaison gewährt werden soll. Besteht in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat, legt die Unternehmensleitung mit ihm den Urlaubsplan als Betriebsvereinbarung fest.

In einem Urlaubsplan wird die Reihenfolge festgelegt, nach der die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden: Wenn alle Mitarbeiter während der Schulferien Urlaub haben wollen, kommen zunächst diejenigen mit Kindern zum Zug und diejenigen, die schon länger keinen Urlaub während der Schulferien mehr hatten.

Sie können anregen, dass im Urlaubsplan auch bereits die Vertretungen während der Urlaubszeit geregelt werden. Der Urlaubsplan legt also fest, wie der Urlaub in Ihrem Unternehmen konkret vergeben wird. Im Urlaubsplan stehen aber noch keine konkreten Urlaubszeitpunkte. Sorgen Sie auch für eine Urlaubsliste Beschäftigt Ihr Unternehmen viele Mitarbeiter, ist eine Urlaubsliste sinnvoll. Auf dieser Liste können die Mitarbeiter ihre konkreten Urlaubswünsche für das aktuelle Jahr eintragen.

Aber Vorsicht: Nimmt ein Vorgesetzter, der Arbeitgeber oder ein sonstiger Personalverantwortlicher die Urlaubsliste entgegen und widerspricht den Wünschen nicht oder nimmt keine andere Urlaubseinteilung vor, gilt der auf der Liste gewünschte Urlaub als genehmigt.

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