Montag, 25. September 2017

Welche Formulierung in keinem befristeten Arbeitsvertrag fehlen darf.



Befristete Arbeitsverhältnisse dauern immer genau die Zeit, für die die Befristung gilt. In einem sachgrundlos befristeten Vertrag liest sich das dann etwa so:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit

1. Der Mitarbeiter wird ab ... als ... eingestellt.
2. Sein Aufgabenbereich und die hiermit verbundenen Tätigkeiten ergeben sich aus der zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung – (siehe Anlage).

§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des ..., ohne dass es einer ausdrücklichen schriftlichen Kündigung bedarf.


In einem mit Sachgrund befristeten Vertrag liest es sich beispielsweise so:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit

1. Der Mitarbeiter wird ab … als … eingestellt.
2. Sein Aufgabenbereich und die hiermit verbundenen Tätigkeiten ergeben sich aus der zum Vertrag gehörenden Stellenbeschreibung – (siehe Anlage).

§ 2 Befristung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des ..., ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
2. Die Einstellung erfolgt zur Vertretung des erkrankten Mitarbeiters Michael S.


Achtung:
Bei allen befristeten Arbeitsverträgen gilt:

Eine vorzeitige Beendigung durch ordentliche Kündigung kommt rechtlich nur infrage, wenn Sie eine solche Kündigungsmöglichkeit gesondert vereinbart haben.

Die Lösung:
Nehmen Sie in einen befristeten Arbeitsvertrag stets eine solche Kündigungsmöglichkeit auf, etwa durch folgende Formulierung:

Unabhängig von der Befristungsdauer kann das Arbeitsverhältnis entsprechend § 622 BGB von den Parteien ordentlich gekündigt werden.

Tipp:
Eine fristlose Kündigung ist ohnehin immer möglich – wenn u. a. ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 626 BGB).

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