Mittwoch, 28. März 2018

Darf der Arbeitgeber kündigen, wenn Sie in den Knast müssen?


Der Arbeitgeber dieses Falls hat den Rechtsstreit gewonnen. Trotzdem ist es eigentlich unglaublich, dass einem Arbeitnehmer erst dann das Arbeitsverhältnis gekündigt werden darf, wenn er mehr als zwei Jahre in Haft geht. Doch hier der Fall des Hessischen Landesarbeitsgerichts der Reihe nach erzählt (Urteil vom 21.11.2017, Az.: 8 Sa 146/17):

Ein Arbeitnehmer wurde wegen der Beteiligung an einem versuchten Raubüberfall, der nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hatte, rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach Haftantritt erhielt der Arbeitnehmer die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dagegen klagte er. Er meinte, wegen seiner günstigen Sozialprognose sei damit zu rechnen, dass er nach Verbüßen der Hälfte oder zumindest von zwei Dritteln der Haftstrafe vorzeitig entlassen werden würde.

Das machte das Gericht aber nicht mit. Es urteilte, dass ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen kann, wenn damit zu rechnen ist, dass der Arbeitnehmer länger als zwei Jahre ausfallen wird. Die zwei Jahre sind allerdings als Mindestgrenze auch erforderlich. Bis dahin kann der Arbeitgeber Überbrückungsmaßnahmen durchführen. Bei einer Haftstrafe von länger als zwei Jahren darf der Arbeitsplatz aber direkt endgültig neu besetzt werden.

Auch spielt es keine Rolle, ob eine günstige Sozialprognose für den Arbeitnehmer vorliegt. Zum Zeitpunkt des Antritts der Haftstrafe stand nicht sicher fest, ob der Arbeitnehmer seine Strafe vollständig verbüßen oder früher in den offenen Vollzug wechseln würde. Umstände, die sich während der Vollzugszeit ergeben und erst nach der Kündigung eintreten, sind für die Beurteilung aber unerheblich. Deshalb hatte der Arbeitnehmer seine Kündigungsschutzklage verloren.


Montag, 26. März 2018

Körpersprache und Co: Geniale Tipps, wenn Sie bei Ihrem Chef mehr Gehalt einfordern möchten



Mehr Gehalt oder nicht – das liegt auch an Ihnen. Denn es kommt darauf an, ob Sie Ihre Interessen erfolgreich bei Ihren  Chefs behaupten können. Das ABC der Gehaltstipps hilft Ihnen dabei, dass das gelingt.

A wie Auftreten

Mit Ihrem Auftreten steht und fällt die Gehaltsverhandlung und die Position, die Sie währenddessen einnehmen wer­den. Sind Sie zu unterwürfig, weiß Ihr Chef schnell, dass er seine Vorstellungen leicht durchsetzen kann. Sind Sie zu ag­gressiv, beißen Sie am Ende auf Granit. Gut beraten sind Sie mit einem ruhigen und selbstbewussten Auftreten. Geben Sie sich nicht einfach mit einem „Nein“ zufrieden, sondern suchen Sie gemein­sam mit Ihrem Chef nach Kompromis­sen. Zeigen Sie ihm auf, was Sie wert sind. Welche Arbeitserfolge können Sie vorweisen?

B wie Beförderung

Hat sich Ihr Aufgabengebiet seit der letzten Gehaltsverhandlung vergrößert? Sind vielleicht neue Aufgaben hinzuge­kommen oder sogar die Verantwortung für Mitarbeiter? Vielleicht haben Sie nach Abschluss einer internen oder externen Ausbildung einen neuen Titel erworben? Dann ist es an der Zeit, auch das Gehalt entsprechend anzupassen. Mindestens um 10 bis 15 %. Schließlich lädt der Auf­stieg zusätzliche Verantwortung und Ar­beit auf Ihre Schultern. Lassen Sie sich nie mit einem Titel abspeisen.

C wie Contenance

In einem Gehaltsgespräch geht es auch mal drunter und drüber. Es liegt ja auf der Hand, dass sich Ihre Interessen und die Ihres Chefs hier nicht decken. Und in unserem Empfinden hat die Höhe des Gehalts auch häufig etwas mit Wert­schätzung zu tun. Doch: Nehmen Sie das Gespräch nicht persönlich, und ver­suchen Sie, Ruhe zu bewahren. Das ist besonders zum Ende der Verhandlung wichtig.

Halten Sie durch und lassen Sie sich nicht von Emotionen leiten. Denn darin liegt ein typischer Trick, den Chefs gerne nutzen, weil sie sich am längeren Hebel wähnen. Natürlich hat der Boss längst durchkalkuliert, was er Ihnen zah­len kann. Jetzt will er herausfinden, ob er nicht auch billiger davonkommt. In die­ser letzten entscheidenden Phase vor der Einigung verlieren viele noch einmal die Contenance. Zeigen Sie Ihrem Chef, dass Sie gute Nerven haben! Treffen Sie eine bewusste Entscheidung und drosseln Sie die Drehzahl in den letzten Minuten des Gesprächs bewusst.

D wie Duckmäuser

Das ist nach wie vor ein großes Problem von Frauen: Sie trauen sich schlichtweg nicht, mehr einzufordern. Oder sie brin­gen diese Forderung sehr schüchtern und kleinlaut rüber. Für Ihr erfolgrei­ches Gehaltsgespräch gilt: Fordern statt Bitten. Selbstbewusstes Auftreten statt Schüchternheit. Klare Bedingungen statt unsicher geschilderte Eventualitäten. „Es ist mir jetzt unangenehm, aber …“ oder „Vielleicht gibt es ja noch etwas Budget für …“ – das sind keine guten Sätze, um ein Gehaltsgespräch erfolgreich abzu­schließen.

E wie Eröffnungsangebot

Ob im Autohaus, auf dem Flohmarkt oder im Gehaltsgespräch – irgendjemand muss zuerst das Angebot aussprechen. Nehmen Sie diese Rolle für sich ein! Das empfiehlt sich nicht nur, weil Sie damit deutlich zeigen, dass Sie Ihre Hausaufga­ben gemacht haben und Ihren Marktwert kennen: Das Eröffnungsgebot hat auch einen enormen psychologischen Effekt, der sich sogar nachweisen lässt. Dieser nennt sich Eröffnungs-Effekt:

Als Tho­mas Mussweiler von der Uni Würzburg diesen untersuchte, ging es um den Wert eines Gebrauchtwagens – mit frisierten Preisen: Mal sagte der Verkäufer, das Auto sei 2.800 € wert, mal nannte er einen Preis von 5.000 €. Und siehe da: Die Kun­den waren bereit, bis zu 1.000 € mehr für das Auto zu zahlen, wenn sie ein höheres Eröffnungsgebot hörten.

F wie Flexibilität

Wie heißt es so schön? Der Klügere gibt nach. Das sollten Sie zumindest anmu­ten lassen, wenn Ihr Chef stur auf sei­nem „Nein“ besteht. Das können Sie auch, ohne direkt Nachteile hinnehmen zu müssen. Denn:

Wenn der Boss stur bleibt und Ihre Geldforderungen stoisch ablehnt, können Sie ihn schlecht zwingen, mehr zu zahlen. Fragen Sie aber ruhig, wann Sie in dieser Angelegenheit wieder anklopfen dürfen. Dann merkt Ihr Chef, dass es Ihnen wirklich wichtig ist. Zu­sätzlich können Sie auch auf Alternativen umzuschwenken. Überlegen Sie sich die­se schon vor dem Gehaltsgespräch: Was würde für Sie zwar nicht mehr Gehalt, aber mehr Lebensqualität bedeuten? Das könnten zum Beispiel flexiblere Arbeits­zeiten, Home-Office-Möglichkeiten oder Sonderurlaub sein.

G wie gute Laune

Selbst wenn Sie aufgeregt sein sollten, lassen Sie sich das nicht anmerken und zeigen Sie sich gut gelaunt. Versuchen Sie, sich bewusst auf das Gespräch zu freuen, und gehen Sie mit einer positiven Grundhaltung hinein. Malen Sie sich aus, was Sie sich mit einer Gehaltserhöhung zusätzlich gönnen könnten. Diese gute Stimmung kann sich durchaus auf Ihren Chef übertragen.

H wie Heimlichtuer

So gut Sie sich auch mit Ihren Kollegen verstehen mögen: Sprechen Sie nicht offen über die anstehende Gehaltsver­handlung und auch nicht darüber, wie sie gelaufen ist. Wenn Ihre Kollegen von Ihnen erfahren, dass Sie Ihre Gehaltser­höhung durchgesetzt haben, werden Sie Ähnliches versuchen und dann wird sich Ihr Chef bei der nächsten Verhandlung nicht mehr so einfach zu einer Erhöhung hinreißen lassen.

I wie Idealsituation

Werfen Sie für Ihre Gehaltsverhandlung nicht nur einen Blick auf die Leistungen, die Sie sich selbst auf die Fahne schreiben können, analysieren Sie auch die Situa­tion des gesamten Unternehmens: Wie geht es der Branche? Wie haben sich die Umsätze entwickelt? Auch diese Rah­menbedingungen können Sie in eine bessere Verhandlungsposition versetzen.

J wie Jahresgespräch

Das Jahresgespräch ist natürlich der idea­le Anlass, um mit Ihrem Chef über mehr Gehalt zu verhandeln. Wenn der Termin für das Jahresgespräch Ihnen aber zu spät ist, können Sie auch um ein gesondertes Gehaltsgespräch bitten.

K wie Kritik

Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihr Chef Ihnen mit Kritik begegnen wird, wenn Sie ihm gerade alle positiven also vorher, welche Fehler Ihnen unter­laufen sind, und im gleichen Atemzug Argumente, die seine Kritik wieder ent­kräften.

L wie Leistung

Betonen Sie, was Sie geleistet haben und wie sich dies auf den gesamten Unterneh­menserfolg ausgewirkt hat. Je konkreter Sie diese These mit Zahlen untermauern können, desto besser. Und: Sorgen Sie da­für, dass nicht nur Sie von Leistungserfol­gen wissen, sondern auch Kollegen und Entscheider davon Wind bekommen.

M wie Mimikry

Der Ausdruck „Mimikry“ beschreibt eine Spiegeltechnik. Dabei geht es darum, eine harmonische Atmosphäre herzustellen, indem man sich seinem Gegenüber an­gleicht. Nutzen Sie diese Technik dezent und passen Sie im Laufe des Gesprächs Ihr Sprechtempo, die Sprechweise, Wort­wahl und Körpersprache Ihrem Chef an. Wichtig: Übertreiben Sie aber nicht. Sonst wirken Sie künstlich und nicht au­thentisch.

N wie Nachverhandeln

Besonders wenn es um Bonuszahlungen und Prämien geht, sollten Sie gegebenen­falls nachverhandeln. Es kann zum Bei­spiel sein, dass die Wirtschaftslage deut­lich besser war und sich damit eine völlig andere Ausganglage darstellt als die Situ­ation, in der Sie jetzt Ihre Ziele erreichen müssen. Wichtig: Begründen Sie, warum Sie eine Nachverhandlung möchten.

O wie Optik

Ein angemessenes optisches Auftreten ist nicht nur für eine Bewerbung wichtig. Auch für ein Bewerbungsgespräch soll­ten Sie den Anlass nutzen, um ein gutes Gesamtbild abzugeben. Für die Männer gilt: Rasieren Sie sich und – je nach Un­ternehmen – sollten Sie zumindest Hemd und Sakko anziehen. Für die Frauen: Eine ordentliche Frisur und ein Blazer geben dem Anlass gleich etwas mehr Bedeu­tung.

P wie Prämie

Wenn Sie am Grundgehalt nicht viel dre­hen können, ist es sinnvoll, Prämien für erreichte Ziele zu vereinbaren. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Ziele realis­tisch sind und gegebenenfalls angepasst werden können, wenn sich die Umstände verändern. Nur so sind die Ziele wirklich fair für Sie definiert. Die Nachjustierung sollte immer möglich sein.

Q wie Querulant

„Aber Herr Schulz bekommt doch auch mehr Geld!“ – Mit solchen Sätzen wirken Sie wie ein nerviger Querulant oder gar wie ein trotziges Kind, keinesfalls aber überzeugend. Vergleiche mit anderen Mitarbeitern bringen Sie keinesfalls wei­ter.

R wie Rechnen

Rechnen Sie verschiedene Modelle durch, wie für Sie ein Erfolg Ihrer Gehaltsver­handlung aussehen könnte: Wie hoch sollte das Jahreseinkommen sein? Wie viel geringer wäre für Sie in Ordnung, wenn es entsprechende Prämien gibt? Und wichtig: Vergleichen Sie Ihre Forde­rung mit dem Marktwert. Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als 20 % da­rüber liegen.

S wie Schweigen

Auch wenn es sich in dieser heiklen Si­tuation vielleicht unangenehm für Sie anfühlt: Redepausen können Gold wert sein. Ununterbrochenes Quasseln führt dazu, dass Sie Ihren Gesprächspartner überstrapazieren. Mit Redepausen unter­mauern Sie Ihre Aussagen. Wenn Sie Ihre Gehaltsforderung ausgesprochen haben, geben Sie Ihrem Chef mit einer Rede­pause die Chance, in Ruhe zu überlegen.

T wie Taktik

Bringen Sie Ihre drei wichtigsten Argu­mente in folgender Reihenfolge vor: Sie beginnen mit dem Zweitbesten, weil Sie so die Aufmerksamkeit Ihres Chefs ge­winnen. Dann kommt das Drittbeste. Hier wird Ihr Chef dagegenhalten und sich als Sieger wägen. Im letzten Zug bringen Sie dann Ihr Top-Argument und kippen damit die Waage auf Ihre Seite.

U wie Unterschrift

Verhandeln ist gut, fixieren besser. Egal, wie harmonisch das Gespräch am Ende verlief: Machen Sie ein Protokoll. An mündliche Absprachen erinnert sich mancher Chef vielleicht später nicht mehr.

V wie Verunsichern

Lassen Sie sich durch rhetorische Spiel­chen nicht verunsichern. Besser: Nennen und entkräften Sie Gegenargumente, be­vor Ihr Chef diese anbringen kann. Denn damit bringen Sie ihn aus seinem Kon­zept und nehmen ihm zugleich den Wind aus den Segeln.

W wie (Firmen-)Wagen

Ein Firmenwagen kann unterm Strich für beide Seiten die bessere Lösung als eine Gehaltserhöhung sein: Auf den Dienstwagen kann der Staat nämlich nur eine Steuerpauschale und keine Sozialab­gaben erheben. Das ist Ihr Vorteil. Und der Chef setzt die Kosten als Betriebs­ausgaben ab.

X wie Extras

Wenn Ihr Chef sich nicht auf eine Ge­haltserhöhung mit Ihnen einigen kann, gibt es dennoch Dinge, die Sie mit ihm vereinbaren können. Zum Beispiel die Übernahme von Weiterbildungskosten oder Essensgutscheine.

Y wie Generation Y

Diese Generation ist vor allem dadurch geprägt, dass nicht nur das Gehalt wich­tig ist, sondern auch die Selbstverwirk­lichung. Falls Sie nicht selbst zu dieser Generation gehören, nehmen Sie sich ein Beispiel. Denn nicht nur Geld motiviert, sondern auch die Sinnhaftigkeit der Ar­beit.

Z wie Zukunft

Zeigen Sie Ihrem Chef im Gehaltsge­spräch, dass Sie Ihre Zukunft im Unter­nehmen sehen, und beschreiben Sie auch konkret, wie Sie sich diese vorstellen. Wo möchten Sie im Unternehmen hin? Welche Weiterbildungen wünschen Sie sich dafür? So sieht er, dass es sich lohnt, im wahrs­ten Sinne des Wortes zu investieren! Sie können ihn auch danach fragen, wo er Sie in Zukunft sieht und welche Verbes­serungsvorschläge er Ihnen mitgeben möchte.

Bei Fragen "Rund ums Personal" -fragen Sie uns! Tel:02365-9740897. Keine Rechtsberatung!

Freitag, 23. März 2018

Sie möchten zufriedene Mitarbeiter? Dann vermeiden Sie diese 4 Fehler.



So wie es einige Dinge gibt, die die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter steigern, wie die Checkliste am Ende zeigt, gibt es auch einige Dinge, die für Unzufriedenheit sorgen. Hier die Top 4 der Fehler:

Fehler 1: Das Gießkannenprinzip

Jeder Ihrer Mitarbeiter ist anders. Und damit hat er auch andere Vorstellungen und Wünsche. Lob und Motivation nach dem Gießkannenprinzip bringen daher in vielen Fällen kaum etwas. Unter Umständen fühlt sich ein Mitarbeiter möglicherweise sogar von Ihnen nicht ernst genommen, weil Sie ihm eine Belohnung versprechen, die ihn überhaupt nicht interessiert.

Diese mangelnde persönliche Wertschätzung wirkt sich automatisch negativ auf die Zufriedenheit aus. Fördern und fordern Sie daher jeden Mitarbeiter individuell. Zeigen Sie ihm, dass er Ihnen persönlich wichtig ist und dass Sie seine Wünsche berücksichtigen.

Fehler 2: Machtspielchen

Es gibt immer noch Vorgesetzte, die gerne zeigen, dass sie Chef sind, zum Beispiel durch Anordnungen von oben herab, Druck und vielleicht auch die ein oder andere kleine Schikane. Auch wenn solche Machtspielchen beim Vorgesetzten vielleicht für einen kurzen Moment für das angenehme Gefühl von Stärke sorgen, ist die Wirkung bei den Mitarbeitern fatal. Stellen Sie sich einfach einmal vor, mit Ihnen wird willkürlich umgesprungen und Ihre Meinung interessiert nicht. Wären Sie dann zufrieden? – Mit Sicherheit nicht.

Verzichten Sie daher auf alle Demonstrationen Ihrer Macht, auch wenn es nur um den besten Parkplatz oder das größte Büro geht. Souveräne Vorgesetzte wirken durch ihre Person und ihr Auftreten – nicht durch Privilegien.

Praxis-Tipp: Halten Sie Zusagen ein

Wenn Sie einem Mitarbeiter etwas versprechen, halten Sie es unbedingt ein. Denn Zusagen, die später wieder zurückgezogen werden, sorgen für sehr viel Frust. Halten Sie sich daher mit Zusagen lieber zurück – außer, Sie sind absolut sicher, dass Sie sie einhalten können.

Fehler 3: Heimlichtuerei

Wer nicht weiß, was um ihn herum passiert, fühlt sich schnell hilflos und ausgeliefert. Übergehen Sie Ihre Mitarbeiter daher nicht, sondern beziehen Sie sie immer in Entscheidungen mit ein. Fragen Sie sie um Rat, und bitten Sie um Vorschläge. Die endgültige Entscheidung müssen aber Sie als Führungskraft treffen. Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter daher, aber übernehmen Sie die Verantwortung.

Fehler 4: Ungerechtigkeiten

Wer immer die Arbeiten erledigen muss, die die anderen nicht machen wollen, wird sehr schnell unzufrieden. Achten Sie daher darauf, dass ungeliebte Tätigkeiten der Reihe nach von jedem erledigt werden müssen. Das gilt aber auch für Arbeiten, die besonders beliebt sind. Sie sollten ebenfalls nach dem Rotationsprinzip vergeben werden. Lassen Sie auch nicht zu, dass es sich ein Mitarbeiter auf Kosten der anderen bequem macht. Die Arbeit muss gerecht verteilt werden.

Ähnliches gilt für Privilegien wie ein Parkplatz direkt vor der Tür oder ein besonders schönes Büro. Verteilen Sie sie so, dass jeder Mitarbeiter zufrieden ist. Wenn das nicht möglich ist, kommt jeder Mitarbeiter nach einem festen Rhythmus an die Reihe.

Checkliste: So machen Sie Ihre Mitarbeiter glücklich
 
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Zeigen Sie Mitarbeitern ihre individuellen Perspektiven auf.
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Helfen Sie Ihren Mitarbeitern, ihre Ziele zu erreichen.
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Legen Sie detailliert fest, welche Aufgaben ein Mitarbeiter übernehmen soll und welche Fortbildungen er dafür benötigt.
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Überfordern Sie Ihre Mitarbeiter nicht. Vermeiden Sie aber auch Unterforderung.
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Geben Sie dem Team die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln.
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Loben und kritisieren Sie angemessen.
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Lassen Sie Ihren Mitarbeitern Freiräume, die sie eigenverantwortlich füllen können.
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Sorgen Sie für ein positives und angenehmes Umfeld.
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Halten Sie keine Informationen zurück.
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Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter mit ein, und fragen Sie sie um Rat.
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Verzichten Sie auf Machtspielchen und Heimlichtuereien.
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Verteilen Sie Belastungen und Belohnungen gerecht.


Montag, 19. März 2018

Arbeitsvertrag in englischer Sprache. Müssen Sie das jetzt auch so machen?




Unser Unternehmen gehört zu einem amerikanischen Konzern. Nun soll geprüft werden, ob wir alle Arbeitsverträge in englischer/amerikanischer Sprache abfassen sollen. Was spricht dafür und was dagegen?
Grundsätzlich ist das natürlich möglich und rechtlich zulässig. Denn nur die Wortwahl der Sprache heißt ja noch lange nicht, welches Recht Anwendung findet.

Wenn ein

- deutsches Unternehmen
- mit einem Arbeitnehmer
- egal welcher Nationalität
- der in Deutschland arbeitet,
- einen Arbeitsvertrag abschließt.
 
gilt dabei auch deutsches Arbeitsrecht und deutsches Arbeitsschutzrecht.
Glücklich ist die Verwendung der englischen Sprache in Arbeitsverträgen, auf die deutsches Recht Anwendung findet, sicherlich nicht. Im Zweifelsfall müssen die Verträge dann ins Deutsche übersetzt werden, da die Gerichtssprache Deutsch ist.

Es gibt aber auch noch weitere Probleme. Häufig wird ja gerade nicht ein deutscher Arbeitsvertrag nur ins Englische übersetzt und dann abgeschlossen, sondern es wird von einem angloamerikanischen Vertragsmuster ausgegangen. Diese Verträge sind jedoch häufig wesentlich weitreichender und umfangreicher, da es gerade nicht so viel kodifiziertes Recht gibt in diesen Ländern. Sachverhalte müssen im angloamerikanischen Recht zwingend im Vertrag geregelt werden, weil in diesen Ländern die Gerichte Verträge nicht auslegen, sondern sich eher am Wortlaut orientieren.

Zudem gibt es ganz einfache Probleme, da häufig im deutschen Recht verwandte Begriffe schlicht und ergreifend nicht ohne weiteres ins Englische zu übersetzen sind. Versuchen Sie es doch einmal mit: Kurzarbeit, Entlassungssperre, Annahmeverzug, …

Mein Tipp: Bleiben Sie bei den Verträgen, auf die deutsches Recht Anwendung findet, auch bei der deutschen Sprache.

Sie haben Probleme das richtige Personal zu finden? Lassen Sie uns darüber sprechen, vielleicht können wir Ihnen helfen. 02365-9740897, oder per Mai info@job-net.info. Keine rechtsberatung.